a) Als persönliche Mitglieder können Einzelpersonen aufgenommen werden, die sich für die Ziele der Gesellschaft interessieren. Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand. Familienmitgliedschaften sind möglich.
b) Als unpersönliche Mitglieder können öffentliche Institutionen, Gemeinden, Institute, Museen, Bibliotheken, Gesellschaften, Firmen und Verbände aufgenommen werden. Ihre Aufnahme erfolgt auf Begehren der entsprechenden Körperschaft durch den Vorstand.